Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten:
Bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Handwerksbetrieben sowie bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses, kann der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten sowohl von den betroffenen Handwerksbetrieben, als auch vom Auszubildenden eingeschaltet werden.
Der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten ist für alle Handwerksbereiche zuständig.